A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Familienname

Familienname – Welchen Namen kann man bei der Hochzeit wählen?

Die Entscheidung, als verheiratetes Paar den weiteren Lebensweg zu bestreiten, ist getroffen. Doch dabei bleibt es nicht, eine Hochzeit verlangt von Ihnen, den zukünftigen Eheleuten, noch weitere wichtige Entschlüsse, die Ihre Zukunft grundlegend verändern könnten. Dazu gehört vor allem die Wahl eines gemeinsamen Familiennamens. Diesen tragen schließlich nicht nur Mann und Frau, auch eventuelle Kinder werden mit dem Namen aufwachsen. Der Entschluss sollte daher sehr gründlich durchdacht sein. War es früher noch selbstverständlich, dass nach einer Trauung die Braut den Familiennamen des Ehemanns annahm, ergeben sich heute, aufgrund einer vor einigen Jahren erfolgten Liberalisierung des Namensrechts, verschiedene Optionen bezüglich der Namensgebung.

Die für beide einfachste Möglichkeit ist, dass jeder seinen Nachnamen behält und sich somit nichts ändert. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass man sich später entscheiden muss, welchen Familiennamen der Nachwuchs tragen soll, da dieser nur einen von beiden Namen erhält, die Vergabe beider Nachnamen ist nicht möglich. Dieses Problem stellt sich nicht, entscheidet man sich für einen gemeinsamen Familiennamen. Es muss nicht zwingend der Name des Mannes gewählt werden. Ebenso können Sie sich als Paar dazu entschließen, gemeinsam den Nachnamen der Frau zu führen. Wählt man einen Familiennamen aus, der andere Partner hängt jedoch noch an seinem Namen, kann dieser den eigenen Familiennamen als Namenszusatz ergänzend tragen. Auf diese Weise entsteht bei einem Partner ein Doppelname. Der setzt sich aus seinem Namen und dem gewählten Familiennamen zusammen, die Reihenfolge ist jedem selbst überlassen und frei wählbar. Der Doppelname darf allerdings nur von jeweils einem Partner geführt werden, der andere trägt nur den Familiennamen. Ein gemeinsamer Doppelname ist nicht realisierbar. Zudem erhalten die zukünftigen Kinder nur den gewählten Familiennamen. Der Namenszusatz, der zum Doppelnamen führt, kann nicht an die Kinder weitergegeben werden.

Einzige Ausnahme davon ist, dass ein Partner bereits von Geburt an einen Doppelnamen trägt und dieser in der Geburtsurkunde eingetragen ist. In diesem Fall kann der Doppelname als Familienname dienen. Das Anhängen eines weiteren Nachnamens ist in diesem Fall nicht möglich, da ein Nachname aus maximal zwei Namen zusammengesetzt sein darf. Kommt der Doppelname auf diese Weise zustande, tragen ihn auch die kommenden Kinder.

Bild: © enterlinedesign – Fotolia.com