Familienbuch
Familienbuch zur Eheschließung
Das Familienbuch diente als Register beim Standesamt, in das nach einer Eheschließung die Daten der verheirateten Eheleute einzutragen waren. Erstmals wurde ein solches Familienbuch am 1. Januar 1958 angelegt, letztmals am 31. Dezember 2008. Danach trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft, wodurch das Personenstandsregister in elektronischer Form an die Stelle des Familienbuchs rückte, welches noch in Papierform geführt wurde. Die Art der Eintragungen änderte sich jedoch nicht.
Schon im Familienbuch waren, wie im heutigen Familienregister, neben den Namen der Ehegatten und dem Hochzeitstag zusätzlich der Ort der Trauung, die Geburtsdaten, die Geburtsorte und die Berufe der Eheleute eingetragen. Zudem enthielt das Familienbuch Informationen zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern diese gegeben war. Weiterhin waren die Personalien der Elternteile von Braut und Bräutigam aufgenommen.
Familienregister beim Standesamt
Haben sich eingetragene Daten geändert, aktualisierte das Standesamt diese ohne vorherigen Antrag, sofern sich der Grund der Änderung im Inland ereignete. Andernfalls war ein Änderungsantrag zu stellen und die Änderung mit einer entsprechenden Urkunde nachzuweisen.
Neben den Daten der Eheleute und deren Eltern enthielt das Stammbuch erweitert die Informationen zu eigenen oder adoptierten Kindern sowie einen eventuellen Hinweis auf eine Scheidung oder einen sonstigen Grund, aus welchem die Ehe als beendet einzustufen war. Auch diese Daten wurden vom Standesamt eigenständig ergänzt, somit spiegelte ein Blick in das Familienregister stets den aktuellsten Familienstand wider.
Stammbuch beim Standesamt
Das Stammbuch im Original wurde vom Standesamt des Hochzeitsortes aufbewahrt und geführt. Als Paar hatte man jedoch die Möglichkeit, eine Kopie zu erhalten und diese zuhause aufzubewahren, wovon viele Eheleute Gebrauch machten. Das Familienbuch war gleichzeitig der Aufbewahrungsort für wichtige Dokumente, wie die Geburtsurkunden, die Heiratsurkunde oder die Taufurkunden. Aus diesem Grund führen viele Familien dieses Buch noch weiter, auch wenn es von offizieller Seite aus keine Relevanz mehr hat. Viele Familien legen sich sogar ein neues Familienbuch eigens für sich an, damit man stets weiß, wo sich die wichtigsten Unterlagen befinden. Demnach wird das Familienbuch bzw. Familienregister noch lange in den Schubladen vieler verheirateter Paare zu finden sein.
Symbolbild: Familienbuch – Buch der Familie: © M. Schuppich – fotolia.com