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Standesbeamter

Der Standesbeamte traut das Brautpaar im Standesamt. Er ist Verwaltungsangesteller oder -beamter mit notarähnlichen Aufgaben. Rein rechtlich vertritt er das jeweilige Bundesland und führt ein eigenes Siegel. Standesbeamte handeln einheitlich nach dem Personenstandsgesetz. Die Durchführung einer standesamtlichen Eheschließung beinhaltet aber auch einen individuellen Teil, den der Standesbeamte frei gestalten kann. In Deutschland gibt es seit dem 19. Jahrhundert im Zuge der Trennung von Staat und Religion Standesamt und Standesbeamte.