A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Zweckehe

Eine Zweckehe wird einvernehmlich zwischen beiden Partner zu einem anderen Zweck geschlossen, als dem der Begründung einer Lebenspartnerschaft und Gründung einer Familie. Eine Zweckehe ist nicht strafbar, solange es der Zweck selbst nicht ist. Typisches Beispiel sind die Geldheirat zum Zweck der Wahrung und Vermehrung von Vermögen, die früher zwischen Adelsfamilien üblich war. Als Homosexualität ein Straftatbestand war, haben sich viele Betroffene in eine Zweckehe geflüchtet. Die Zweckehe ist nicht zu verwechseln mit der Schein- oder Zwangsehe.