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Zuständigkeit

Das zuständige Standesamt ist das, wo einer oder beide Verlobten gemeldet sind. Dieses Standesamt übernimmt die Prüfung der Anmeldung zur Eheschließung. Ist dies erledigt, kann auch in einem anderen Standesamt geheiratet werden. Das zuständige Standesamt übersendet die Pesonalunterlagen des Brautpaares an den Ort der Trauung.