Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist einer der drei Güterstände der zivilen Ehe. Hier verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen allein und alles, was gemeinsam angeschaft oder erwirtschaftet wird, ist der Zugewinn. Das Ehepaar bildet in diesem Fall eine so genannte Zugewinngemeinschaft. Wird die Ehe geschieden, steht demjenigen, der den geringeren Vermögenszuwachs erzielt hat ein Zugewinnausgleich zu.