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Zugewinnausgleich

Die Zugewinngemeinschaft ist einer der drei Güterstände. Hier verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen allein, gemeimsam wird ein Zugewinn erzielt. Wird die Ehe geschieden, steht demjenigen, der den geringeren Vermögenszuwachs erzielt hat ein sogenannter Zugewinnausgleich in Höhe der halben Differenz zwischen den beiden Zugewinnen zu. Siehe auch Erbrecht und Ehevertrag.