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Trauzeuge

Die Trauzeugen sind Personen, die das Brautpaar frei auswählen kann. Hierbei wählt in der Regel der Bräutigam eine Person aus, die Braut eine andere. Oft sind dies die engsten Freunde oder Geschwister und traditionell gesehen ist es eine Ehre als Trauzeuge ausgewählt zu werden. Trauzeugen sind bei einer Eheschließung anwesend und bezeugen diese. Seit dem 1. Juli 1998 sind bei der standesamtlichen Trauung keine Treuzeugen mehr erforderlich. Legt das Brautpaar jedoch darauf Wert, können aber zwei Trauzeugen benannt werden. Für die kirchliche Trauung gibt es unterschiedliche Regelungen. Die katholische Kirche schließt Ehen nur in Gegenwart von zwei Trauzeugen, während in der evangelischen Kirche die Trauzeugen nur bedingt notwendig sind. Trauzeugen haben meist aber noch mehr Aufgaben, als die Bezeugung der Eheschließung. Oft werden sie  in die Hochzeitsvorbreitungen eingebunden. In früheren Zeiten fiel ihnen auch die Aufgabe zu, bei Krisen dem Ehepaar zur Seite zu stehen.