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Taschengeld

Eine rechtliche Folge einer Eheschließung in Deutschland ist, dass die Ehegatten zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind und das in freier Rollenverteilung zur Deckung des Lebensbedarfes. Gibt es in der Ehe einen Alleinverdiener, besteht lt. BGB ein Taschengeldanspruch für den Partner, der kein eigenes Einkommen hat. Dieses Taschengeld ist vom Hauswirtschaftsgeld zu unterscheiden und beträgt 5 bis 7% des Nettoneinkommens des verdienenden Partners.