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Standesamtliche Trauung

Standesamtliche Trauung – Anmeldung, Dokumente und Ablauf

Die standesamtliche Trauung ist die Voraussetzung dafür, dass eine Ehe in Deutschland gesetzlich legitimiert ist und sich für die Eheleute alle Rechte und Pflichten ergeben, die mit einer Hochzeit einhergehen. Zwar können sich Paare auch gegen eine standesamtliche Heirat entscheiden und eine kirchliche oder freie Zeremonie veranstalten, jedoch besitzt diese Ehe nur innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft Gültigkeit und ist staatlich nicht anerkannt. In der Praxis wird eine kirchliche Eheschließung ohnehin nicht vorgenommen, solange nicht zumindest eine Anmeldung zur Hochzeit auf dem Standesamt vorliegt und der Kirche nachgewiesen wurde. Eine freie Trauung ist unabhängig davon durchführbar, wie oben beschrieben wird diese Form der Partnerschaft jedoch vom Staat nicht berücksichtigt.

Damit eine standesamtliche Trauung erfolgen kann, muss sich das Paar zu dieser anmelden. War früher dazu noch die Bestellung des sogenannten Aufgebots erforderlich, ist diese Praxis heute längst nicht mehr gefordert. Bei der Bestellung des Aufgebots wurde die geplante Eheschließung im Voraus öffentlich bekannt gegeben. Davon hat man aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen. Wer die Ehe eingehen möchte, kann diesen Weg folglich ohne großes Aufsehen bestreiten. Braut und Bräutigam erscheinen dazu zur Anmeldung in der Regel beim Standesamt ihres Hauptwohnsitzes, wobei die spätere Hochzeit in einem beliebigen Standesamt stattfinden kann. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass beide erscheinen. Mit einer entsprechenden Vollmacht ist die Anmeldung von nur einem Partner ebenfalls durchführbar. Zur Trauung müssen selbstverständlich beide Personen anwesend sein, eine Vertretung ist dabei nicht zulässig. Die Eheschließung zur standesamtlichen Trauung erfolgt nach Anmeldung innerhalb der nächsten 6 Monate zu einem Termin, der gemeinsam vereinbart wurde.

Damit die standesamtliche Trauung bürokratisch unkompliziert abläuft, müssen einige Dokumente und Heiratspapiere von beiden zukünftigen Eheleuten vorliegen. Dazu gehören gültige Personalausweise, Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Personenstandsurkunden und gegebenenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. Sollte ein Partner bereits einmal verheiratet gewesen sein, ist ein Nachweis zu erbringen, dass diese Ehe nicht mehr besteht. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, wird das Brautpaar am Tag der Trauung von dem Standesbeamten gefragt, ob die Eheschließung von beiden Partnern gewünscht ist. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Ehe ab dem Moment besteht, in dem Mann und Frau die Frage deutlich vor dem Standesbeamten bejaht haben. Zwar ist im Anschluss noch die Heiratsurkunde von beiden zu unterzeichnen, jedoch hat eine fehlende Unterschrift keinen Einfluss auf die rechtliche Gültigkeit der Hochzeit. Als letztes Detail sei noch erwähnt, dass die Heiratsurkunde schon mit dem Familiennamen signiert wird, den man gemeinsam gewählt hat.

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