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Standesamt

Rein rechtlich ist das Standesamt in Deutschland ein Amt, das Aufgaben im Sinne des Personenstandsgesetzes erledigt. Hierbei besonders die Führung der Personenstandsregister und der Erstellung von Urkunden. Die meisten amtlichen Vorgänge betreffen Geburten, Eheschließungen und Todesfälle. Die Standesämter sind auch für die Begründung von Lebenspartnerschaften (siehe Homo-Ehe) zuständig. Im Grunde geht man zum Standesamt, um die Liebesbeziehung zu besiegeln und dies vor Freunden und Bekannten kundzutun. Bei einer Eheschließung vertritt der Standesbeamte die Seite des Staates, wie bei der kirchlichen Hochzeit der Pfarrer die Kirche. Während der Zeremonie wird öffentlich der Beginn der Ehe und ihre Rechtmäßigkeit bestätigt. Standesämter unterstehen der Kommune, also der Stadt, der Gemeinde, dem Landkreis oder dem Bezirk der Stadt. Deshalb gibt es Unterschiede im Angebot von Trauterminen  und Trauorten.