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Namensänderung

Meist geht mit einer Hochzeit eine Namensänderung der Braut oder des Bräutigams einher. Doch das ist nicht zwangsläufig der Fall, seit die Partner auch ihren Geburtsnamen behalten dürfen. Vielfach nimmt der Bräutigam den Namen seiner Frau an, vor allem, wenn bereits Kinder zur Familie gehören. Eine Namensänderung muss in jedem Fall beim Einwohnermeldeamt mit oder nach der Hochzeit angezeigt werden, damit die erforderlichen neuen Papiere ausgestellt werden können.