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Nachsendeauftrag

Wer erst nach der Hochzeit zusammen zieht, sollte der Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Der Nachsendeauftrag ist eine Anweisung an die Post, dass die Briefe und andere definierte Sendungen an eine andere Anschrift zugestellt werden. Er ist gebührenpflichtig und zeitlich auf sechs Monate begrenzt, kann aber um weitere sechs Monate verlängert werden. Ein Nachsendeauftrag ist  sehr sinnvoll, so geht auch keine Glückwunschkarte verloren.