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Mitgift

Als Aussteuer oder Mitgift werden die Güter bezeichnet, die früher die Braut mit in die Ehe bringen musste. Während die Braut für die Fertigung der Aussteuer gemeinsam mit den weiblichen Mitgliedern der Familie sorgte, wurde die Höhe der Mitgift vor der Eheschließung ausgehandelt. Dabei war der  Brautvater oftmals in der schwierigeren Position, musste er doch vermeiden, dass seine Tochter unverheiratet bleibt. Die Mitgift wurde nach der Hochzeitsnacht an das Brautpaar oder an die Verwandtschaft des Bräutigams übergeben.