Internationale Dokumente zur Hochzeit
Welche internationalen Dokumente zur Hochzeit werden benötigt?
Die Welt rückt immer näher zusammen. Kein Wunder, dass auch immer mehr internationale Ehen geschlossen werden. Bereits die Verlobung mit einem Partner mit anderer Staatsbürgerschaft ist eine spannende und nicht alltägliche Sache. Denn die Sitten und Bräuche sind von Land zu Land sehr verschieden.
Doch wenn es um die Hochzeit geht, müssen die Formalien stimmen. Schließlich soll der Tag der Heirat unvergesslich schön werden und nicht durch Unkenntnis der entsprechenden Bestimmungen getrübt werden. Damit Sie es einfacher haben, möchten wir Ihnen unsere Hilfe anbieten, wenn es darum geht, einen Partner nicht-deutscher Staatsbürgerschaft zu heiraten.
Welches Recht gilt in Deutschland zur Hochzeit?
Zu den ersten Fragen gehört wohl die Entscheidung, wo die Hochzeit stattfindet. In Deutschland oder im Heimatland des Partners oder der Partnerin.
Für die Hochzeit in Deutschland gelten für Deutsche die normalen Bestimmungen. Das heißt, die Vorlage von Personalausweis, Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Wohnortes. Im Falle einer vorangegangenen Ehe das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Für den Partner/ die Partnerin aus dem Ausland ist es gleichfalls Pflicht, die Geburts-/ Abstammungsurkunde vorzulegen. Darüber hinaus möchte der Standesbeamte einen Nachweis der Staatsangehörigkeit sehen. In der Regel dient hierzu der gültige Reisepass. Für den Aufenthalt in Deutschland benötigt der ausländische Staatsangehörige, der kein EU-Bürger ist, ein Visum. Dies kann ein Arbeits- oder Studentenvisum sein. Häufig wird eine Aufenthaltsgenehmigung über drei Monate bei der zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Im Fall einer Heirat lässt sich dieses Visum in der Regel unkompliziert verlängern. Des Weiteren verlangt das Standesamt von dem heiratswilligen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis.
Selbstverständlich müssen beide Partner volljährig sein und sie dürfen in keiner verwandtschaftlichen Beziehung stehen. Wenn es zusätzliche Regeln aus dem Heimatland gibt, sind diese auch bei einer Hochzeit in Deutschland zu beachten.
Das Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein besonderes Dokument, mit dem das Heimatland seinem Staatsbürger die Ehe mit einem/ einer Deutschen erlaubt. Es wird zwar von zahlreichen, aber nicht von allen Ländern ausgestellt. Sollte das Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis kennen, kann sich das Brautpaar von der Pflicht entbinden lassen, das Zeugnis vorzulegen.
Achtung: Sowohl das Ehefähigkeitszeugnis als auch die Erlaubnis der Nichtvorlage des Zeugnisses sind nur bis zu sechs Monate nach der Ausstellung gültig!
Generell ist die zeitliche Planung einer Hochzeit mit internationalem Flair besonders wichtig! Auch die beglaubigte Übersetzung der notwendigen Dokumente ist in der Zeitplanung zu berücksichtigen.
Heiraten im Ausland – was ist zu tun?
In manchen Fällen liegt die Hochzeit im Heimatland des Partners nahe. Dann benötigen Sie als Deutsche oder Deutscher ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Zeugnis kann vom zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellt werden. Darüber hinaus gelten in vielen Ländern unterschiedliche Regeln. Dennoch gibt es einige grundsätzlich Dokumente, die Sie immer bereithalten sollten, wenn Sie über eine Hochzeit im Ausland nachdenken. Dazu gehören Ihr Reisepass und die Geburtsurkunde. In manchen Staaten wird ein Ehevertrag verlangt und bei minderjährigen Partnern die Zustimmung der Eltern. Hier gilt es zu beachten, dass die Volljährigkeit in einigen Ländern bei 21 Jahren liegt. Auch ein internationaler Aus. zug aus dem Einwohnermeldeamt kann verlangt werden. Genauso wie eine Scheidungs- oder Sterbeurkunde aus einer vorangegangenen Ehe.
Bild: © photographmd – fotolia