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Heiratsurkunde – Eheurkunde

Heiratsurkunde / Eheurkunde – Wichtiges Dokument für Ehepaare

Der Begriff der Heiratsurkunde bezeichnet in der Umgangssprache ein Dokument, welches offiziell als Eheurkunde fungiert und gesetzlich in § 57 PStG (Personenstandsgesetz) verankert ist. Der Gebrauch der inoffiziellen Bezeichnung geht auf die Tatsache zurück, dass vor dem Eintreten einer Rechtsreform im Jahr 2009 das Schriftstück noch behördlich als Heiratsurkunde geführt wurde. Die Eheurkunde, wie sie heute heißt, existiert erst seit dem Eintritt der neuen Regelung. In ihr sind die Namen, die Geburtsdaten und Geburtsorte beider Ehegatten vermerkt.

Hat das Ehepaar einen gemeinsamen Familiennamen nach der Hochzeit gewählt, ist neben diesem zusätzlich der Geburtsname eingetragen. Weiterhin sind das Datum und der Ort der Trauung aus dem Dokument der Heiratsurkunde / Eheurkunde ersichtlich. Ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft beim Standesamt hinterlegt, muss sie ebenfalls aus der Eheurkunde entnehmbar sein. Zuletzt gibt das Schriftstück Auskunft über eine mögliche Auflösung der Ehe. Dazu muss erkennbar sein, ab welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund die Ehe nicht mehr besteht. Eine Erklärung dafür wäre neben einer Auflösung auch der Tod eines Ehegatten. Ist dieser Fall eingetreten, geht der Todeszeitpunkt ebenfalls aus dem Dokument hervor.

Die Heiratsurkunde erhält das verheiratete Ehepaar nach der Trauung auf dem Standesamt. Sie ist zudem im Nachhinein beantragbar, wenn man sie verloren hat oder sie sich aus anderen Gründen nicht mehr im Besitz der Eheleute befindet. Gebraucht wird sie, damit eine Hochzeit bei verschiedenen Behörden und sonstigen Stellen nachweisbar ist. Nach der Vermählung, sollte sich der Familienname geändert haben, ist der Gang zum Einwohnermeldeamt Pflicht. Dort gibt man die Namensänderung an, damit Ausweisdokumente aktualisiert werden können. Als Nachweis ist die Eheurkunde vorzulegen.

Ebenso dient sie als Bestätigung der Ehe beim Finanzamt. Eheleute genießen steuerliche Vorteile, daher verlangt die Behörde einen offiziellen Beweis für die Hochzeit. Weiterhin sind Versicherungen und andere Stellen, darunter der Arbeitgeber, darüber zu informieren, wenn eine Namensänderung stattfand.

Da viele Anlaufstellen Dokumente über die Namensänderung verlangen, empfiehlt es sich, vorher nachzufragen, ob eine einfache Vervielfältigung der Heiratsurkunde einzureichen ist oder ein beglaubigtes Exemplar der Eheurkunde vorliegen muss. Das ist daher ratsam, da eine Beglaubigung mit Kosten verbunden ist, die vermeidbar sind, wenn einfache Kopien ausreichen, die man zuhause anfertigt.

Symbolbild Eheurkunde / Heiratsurkunde: Bild © Jürgen Fälchle – Fotolia.com