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Gütertrennung

Gütertrennung in der Ehe – Was ist und bedeutet das?

Sie sind verliebt, planen Ihre gemeinsame Zukunft und wünschen sich beide nichts sehnlicher, als in den Stand der Ehe einzutreten und Ihre Liebe somit zu festigen? Genießen Sie Ihr Glück und freuen Sie sich auf eine schöne Zeit. In den meisten Fällen haben sich Paare, denen es ebenso geht, jedoch noch keine konkreten Gedanken über die finanziellen Folgen gemacht, die der Bund der Ehe mit sich bringt.

Sicher erscheint es unromantisch, über einen Ehevertrag zu sprechen, doch genau das sollten Paare in Erwägung ziehen. Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Konstellationen nützlich sein, damit kein finanzieller Ruin droht. Dabei bedeutet der Schluss eines Ehevertrags keineswegs, dass man ohnehin davon ausgeht, nicht für immer miteinander verheiratet zu sein, jedoch ist man auf der sicheren Seite, sollte dieser Fall unerwartet eintreten.

Ohne eine abweichende Vereinbarung gilt nach deutschem Recht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in der Ehe. Das bedeutet, dass Vermögen, welches jeweils einer der Partner im Zeitraum der Ehe erwirtschaftet, im Fall einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Eine anderweitige Regelung legt man in einem notariell geschlossenen Ehevertrag fest. Darin bestimmt man beispielsweise den Güterstand der Gütertrennung. Für die Partner bedeutet das, dass sie unabhängig voneinander Vermögen bilden können und zudem eigenständig wirtschaften. Zusammengefasst gehört jedem das, was er erwirbt und sich selbst erarbeitet. Natürlich kann das Ehepaar in diesem Fall trotzdem gemeinschaftliches Vermögen aufbauen, etwa durch einen Hauskauf. Ist der Vertrag durch beide Personen unterschrieben, gehört auch beiden das Haus. Jedoch sind sie ebenso gemeinsam für die Tilgung der Schulden verantwortlich.

Die Gütertrennung ist insbesondere sinnvoll, sollte einer der Eheleute selbstständig sein und eine eigene Firma besitzen. Im Fall einer Insolvenz dieses Unternehmens wäre somit nur der Eigentümer allein für die Schulden verantwortlich. Der Ehepartner wäre davon nicht betroffen. Besteht allerdings der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, hat neben dem Unternehmer auch sein Partner oder seine Partnerin für angehäufte Verbindlichkeiten aufzukommen, was zu erheblichen finanziellen Problemen für beide führen kann. Die Gütertrennung schützt folglich nicht nur das Vermögen der einzelnen Ehepartner für den Fall einer Scheidung, sie kann zusätzlich zur Absicherung einer Verschuldung beider Eheleute dienen.

Bild: © Andreas Haertle – Fotolia.com