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Gütergemeinschaft

Lebt das Ehepaar in einer Gütergemeinschaft findet bereits während der Ehe eine Beteiligung der Ehegatten am Vermögen des anderen statt. Durch die Eheschließung entsteht Gesamtgut, im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft, in der das Vermögen der Partner, das diese vor der Ehe erworben haben unangetatstet bleibt. Siehe Ehevertrag.