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Ehevertrag

Der Ehevertrag regelt für den Fall des Schweiterns der Ehe den Versorgungs- und Lastenausgleich zwischen den Partner sowie die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Gibt es keinen Ehevertrag, lebt das Paar in einer Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung muss vertraglich festgelegt werden. Ein Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen werden und kann mit einem Erbvertrag gekoppelt sein. Obwohl der Abschluss eines Ehevertrages ist bei vielen Menschen umstritten ist, raten Juristen zu diesem Schritt. Vor allem wenn Kinder aus vorangegangenen Beziehungen existieren oder die Eheleute aus sehr unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen kommen, sollte ein Ehevertrag erwogen werden.