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Ehetauglichkeit

Die Ehetauglichkeit, auch Ehefähigkeit oder Ehemündigkeit erhält man gleichzeitig mit der Geschäftsfähigkeit, also im Alter von 18 Jahren, sie ermöglicht eine Ehe zu schließen und zu führen. Wer minderjährig ist und die Ehe eingehen will, benötigt eine Bestätigung des Jugendamtes und der Erziehungsberechtigten.