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Ehename

Das Brautpaar bestimmt gemeinsam einen  Ehenamen. Dieser Name wird nach der Hochzeit von beiden Partnern angenommen bzw. beibehalten. Wird kein Ehename bestimmt, so behalten beide Partner ihren Namen bei. Auch Doppelnamen sind möglich, wobei die gemeinsamen Kinder grundsätzlich keinen Doppelnamen führen können. Jede Namensänderung muss beim Einwohnermeldeamt angegeben werden und man erhält neue Dokumente.