Ehemündigkeit
Die Ehemündigkeit oder auch Ehefähigkeit erhält man gleichzeitig mit der Geschäftsfähigkeit, also im Alter von 18 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt ist es gesetzlich erlaubt, eine Ehe zu schließen und zu führen. Ausnahmen sind ab der Vollendung des 16. Lebenjahres möglich und erfordern eine Bestätigung des Jugendamtes und der Erziehungsberechtigten.