Ehe für alle
Gleichgeschlechtliche Ehe – „Ehe für alle“
Der 30. Juni 2017 ist ein Tag des Aufatmens. Vor allem für gleichgeschlechtliche Paare. Denn an diesem Tag beschloss der Deutsche Bundestag, dass die „Ehe für alle“ möglich sei. Damit wurde das Lebenspartnerschafts-Gesetz vom 01.08.2001 zu den Akten gelegt. Das bedeutet aber nicht, dass eingetragene Lebenspartnerschaften ungültig werden. Allerdings besteht für Menschen gleichen Geschlechts, die bisher in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind, die Möglichkeit, diese in eine Ehe umzuwandeln. Das entsprechende Gesetz trat am 01. Oktober 2017 in Kraft.
Rechtliche Grundlagen der gleichgeschlechtlichen Ehe
Im Grunde genommen bedeutet die Ehe für alle, dass allen Menschen in Deutschland das Recht zugestanden wird, zu heiraten. Und zwar mit den gleichen Rechten und Pflichten. Die Ehe ist damit nicht mehr ein Privileg zwischen Mann und Frau. Homo-Ehe bedeutet seit dem 01. Oktober 2017, dass auch Frau und Frau, sowie Mann und Mann heiraten dürfen. Mit den gleichen Rechten und Pflichten wie zuvor gegengeschlechtliche Paare.
Der entsprechende Gesetzestext lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Was bedeutet das für die Lebenspartnerschaft?
Lebenspartnerschaften, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschlossen wurden, können mit den notwendigen Unterlagen in eine Ehe umgewandelt werden. Neue Lebenspartnerschaften werden nicht mehr geschlossen. Alle homosexuellen Paare, die sich zeit ihres Lebens aneinander binden wollen, gehen nun eine Ehe ein.
Welche Rechte ergeben sich aus der „Ehe für alle“?
Der bis zuletzt größte Unterschied, zwischen einer Lebenspartnerschaft und einer Ehe war die Adoption eines Kindes. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen gleichgeschlechtliche Paare nun auch gleichzeitig ein Kind adoptieren.
Viele andere Rechte und Pflichten waren bereits in den vorangegangenen Jahren angeglichen worden. Dazu gehören beispielsweise das Ehegatten-Splitting und das gemeinsame Bankkonto.
Das Schöne an der Ehe für alle ist neben der tiefen Bedeutung der Ehe für viele Menschen jedoch, dass sie sich in Formularen auch als „verheiratet“ bezeichnen dürfen. So wird die sexuelle Orientierung nicht auf den ersten Blick offengelegt. Denn es gibt immer noch genug Menschen, die Homosexuellen gegenüber mit Vorurteilen belastet sind.
Welche Unterlagen sind für die gleichgeschlechtliche Ehe notwendig?
Der gemeinsame Weg zum Standesamt gestaltet sich spannend und voller Vorfreude. Mit einem Kribbeln im Bauch vereinbaren Sie mit einem Standesbeamten den Hochzeitstermin. Ein Tag, der Ihre Verbindung besiegelt und Sie zu einer Gemeinschaft erklärt.
Für das Standesamt benötigen Sie folgende Dokumente:
- eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde (beglaubigt)
- eine Meldebescheinigung des Wohnortes (vom Einwohnermeldeamt)
- einen gültigen Personalausweis/ Reisepass
- bei nichtdeutschen Partnern, Nachweis der Staatsangehörigkeit
Sollten Sie bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden sein, benötigen Sie zur Umwandlung folgende Unterlagen:
- die Lebenspartnerschaftsurkunde
- einen gültigen Personalausweis/ Reisepass
- unter Umständen die Meldebescheinigung einer Nebenwohnung
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
Übrigens kann die Ehe für alle zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren mit unterschiedlichen Herkunftsländern in Deutschland nur geschlossen werden, wenn der Herkunftsstaat die Ehe für alle erlaubt.
Unsere Tipps zu Ihrem Hochzeitsfest zur gleichgeschlechtlichen Ehe
Die Möglichkeit der Ehe für alle ist ein Grund zum Feiern. Und wir gratulieren Ihnen, dass Sie die richtige Partnerin/ den richtigen Partner gefunden haben. Der Bund der Ehe ist eine gemeinsame Grundlage, die gefeiert werden darf. Nach den vorangehenden Informationen zu der bahnbrechenden Gesetzesänderung geben wir abschließend noch einige Tipps zu Ihrem Fest der Feste.
Bei der Suche nach einer festlichen Lokalität für Ihre gleichgeschlechtliche Hochzeit sollten Sie sich Zeit nehmen. Wählen Sie gemeinsam aus und nehmen Sie sich die Zeit, die Locations genau unter die Lupe zu nehmen. Erstellen Sie eine Gästeliste, damit am Ende niemand vergessen wird.
Gleich wie Sie Ihren großen Tag feiern möchten, vergessen Sie nicht, dass sowohl die passende Dekoration wie auch die Kleiderordnung das Flair beeinflussen. Und natürlich sollte auch die musikalische Gestaltung zum Ambiente passen. Freuen Sie sich auf Ihren großen Tag und kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne!
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