A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Dispens

Dispens zur Hochzeit – Heiraten mit unterschiedlichen Konfessionen

Unter dem Begriff Konfession versteht man das christliche Glaubensbekenntnis und damit verbunden die einzelnen christlichen Glaubensgemeinschaften, die im Laufe der mehr als zweitausendjährigen Kirchengeschichte aus der einen Kirche Jesus Christus hervorgegangen sind beziehungsweise sich von ihr abgespaltet oder getrennt haben. Es ist oft von Einheit in versöhnter Verschiedenheit die Rede. Katholizität, Orthodoxie und Orientierung am Evangelium sind unaufgebbare und untrennbare Wesenseigenschaften der einen Kirche Christi, auch wenn katholisch, orthodox und evangelisch von den christlichen Konfessionen als Selbstbezeichnung gewählt wurden.

Sie fragen sich jetzt, was die christlichen Konfessionen mit Ihrer kirchlichen Trauung zu tun haben? Warum sollten Sie sich mit der Kirchengeschichte beschäftigen? Das hat einen ganz bestimmten Grund: Ihr Partner, denn Sie kirchlich heiraten möchten, hat eine andere Konfession als Sie.

Sie gehören dem katholischen, Ihr Partner dem evangelischen Glauben an und Sie entscheiden sich für eine Trauung, die von Seelsorgern beider Konfessionen gestaltet wird. Das ist zwar möglich, aber es gibt noch keine ökumenische Trauung als eigenen Ritus. Das bedeutet für Sie, Sie heiraten beispielsweise nach evangelischen Ritus mit Beteiligung eines katholischen Priesters. Bei dieser Art der Trauung benötigen sie einen Dispens.

Im kanonischen Recht, dem Kirchenrecht, steht der Dispens für eine Freistellung. Sie werden von einem rein kirchlichen Gesetz befreit. Um einen Dispens zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Nach katholischen Recht darf nur der Bischof einen Dispens ausstellen. In der Praxis erteilt jedoch den Dispens, ein vom Bischof dazu beauftragter Amtsträger, in der Regel Ihr Priester der zuständigen Pfarrkanzlei Ihres Wohnortes. Falls kein Ehehindernis vorliegt, bekommen Sie den Dispens ohne Probleme.

Ein Dispens wird nach Überprüfung erteilt. Für Sie bedeutet das, dass ein vernünftiger Grund für die Erteilung vorliegen muss. Bedenken Sie, dass bei Wegfall des Grundes, auch der erteilte Dispens seine Wirksamkeit verliert.

Im Eherecht der katholischen Kirche hat der Dispens eine große Bedeutung, um eine Heirat mit konfessions- oder religionsverschiedenen Partnern zu ermöglichen. Obwohl der Dispens heute nach Vorsprache im Wohnsitzpfarramt unkompliziert ausgestellt wird, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf diese Freistellung. Vielmehr handelt es sich um ein Gnadenerweisen.

Anträge für die Erteilung eines Dispens nehmen zu, weil ökumenisches Denken, Handeln und Beten heute vielfach im Bewusstsein der Gläubigen verankert und im kirchlichen Leben integriert ist. Wie zum Beispiel von ökumenischen Gottesdiensten bei konfessionsverbindenden Trauungen.

Bild: © BillionPhotos.com – fotolia.com