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Brautleute

Braut und Bräutigam werden Brautpaar oder auch Brautleute genannt. Sie sind selbstverständlich der Mittelpunkt der Hochzeitszeremonie und der anschließenden Feier. Beide, Braut und Bräutigam, müssen in Deutschland bei der Eheschließung volljährig, also 18 Jahre alt sein. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist auf Antrag die Ehe mit Minderjährigen gestattet.