Brautgeschenk
Brautgeschenke sind Gaben, die der künftige Ehemann und seine Familie zur Verlobung der Braut schenken. Bei Auflösung des Verlöbnisses können diese Geschenke lt. BGB zurückgefordert bzw, die Rückgabe rechtlich eingeklagt werden. Da eine Auflösung des Verlöbnisses heutzutage weniger soziale und wirtschaftliche Konsequenzen für die Familien nach sich ziehen als in früheren Zeiten, wird auf diesen Weg meist verzichtet.