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Aussteuer

Als Aussteuer werden die Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe bringt. Die Gaben, zu denen auch Ländereien oder Bargeld gehörten, wurden früher vom Brautvater an das Brautpaar oder an die Verwandtschaft des Bräutigams übergeben. Noch vor wenigen Jahrzehnten war es auch in Deutschland üblich, dass junge Mädchen spätestens ab dem 14. Geburtstag mit nützlichen Dingen für den Haushalt beschenkt wurden und diese in einer Aussteuertruhe sammelten.