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Anmeldung Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung

Im Laufe Ihrer Hochzeitsplanung gibt es viele Formalitäten an die schon im Vorfeld an Ihre Hochzeit gedacht und die teilweise schon vor der Hochzeit erledigt werden müssen.

Ein besonderer Moment ist die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt, da dort der Grundstein für Ihre Ehe gelegt wird. Sie sind erst offiziell verheiratet, wenn Ihre Ehe durch einen Standesbeamten der Bundesrepublik Deutschland als rechtens erklärt wird.

Während sich die Brautleute mittlerweile das Standesamt, in dem die Trauung stattfinden soll, frei aussuchen dürfen, ist die Anmeldung der Eheschließung auf das Standesamt festgelegt, dass in dem Bezirk liegt, in dem mindestens einer der Verlobten (siehe Verlobung) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Die Anmeldung im Standesamt können Sie maximal sechs Monate vor dem festgelegten Termin vornehmen. Wenn Sie alle benötigten Unterlagen beisammen haben, können Sie jedoch ohne Probleme heute Ihre Trauung anmelden und morgen heiraten. Die für die Anmeldung benötigten Unterlagen, sowie die voraussichtlichen Kosten, können Sie vorher, zum Beispiel telefonisch, in Ihrem Standesamt erfragen.

Viele Standesämter bieten mittlerweile auch außerhaus Trauungen an, die sogenannten Ambiente Trauungen. Die finden dann nicht im Standesamt selber statt, sondern an einem vom Standesamt bewilligten Ort. Welche Ambiente Trauorte Ihr präferiertes Standesamt anbietet, finden Sie in der Regel auf der Internetseite des Standesamtes oder der Gemeinde. Auch die Lokationen in denen eine Ambiente Trauung möglich ist werben häufig damit.

Die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt seit dem Ehegesetz von 1998 das Aufgebot.

Das Aufgebot diente bis 1998 der öffentlichen Bekanntmachung des Hochzeitsvorhabens. Hatte jemand Einwände gegen diese Hochzeit, so konnte er diese in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der tatsächlichen Eheschließung, geltend machen. Dann wurde geprüft, ob diese Ehe rechtens ist. Seit 1998 ist es die Aufgabe des Standesbeamten die Rechtmäßigkeit der Eheschließung zu prüfen. In bestimmten Fällen werden dafür dann noch einmal extra Unterlagen benötigt, zum Beispiel wenn einer der beiden Partner nicht im Besitz der Deutschenstaatsbürgerschaft ist oder bereits einmal verheiratet war.

Trotz der eigentlichen Abschaffung, ist es auch heute noch gebräulich zu sagen, dass man sein Aufgebot beim Standesamt bestellt hat.

Symbolbild: Standesamt © Thomas Reimer – Fotolia.com