Früher gehörten sie zu einer Ehe einfach dazu, heute sind sie vielfach verpönt – Eheverträge. Zu Unrecht meinen Juristen.
Einen Vertrag schließen für den Fall, was wäre wenn, gehört sicher nicht zu den romantischen Hochzeitsvorbereitungen. Doch jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Und Paare, bei denen ein Teil wirtschaftlich deutlich schwächer ist, stehen dann oftmals vor großen Problemen.
Juristen raten demzufolge gerade Frauen, die ohne Einkommen sind, weil sie sich um Haushalt und Kinder kümmern oder lange arbeitslos sind, zu einem Ehevertrag.
Auch Paare, die eine Zweit- oder Drittehe eingehen, schließen immer öfter einen Ehevertrag, denn wer will schon zum zweiten oder dritten Mal seine Rentenansprüche teilen. Und schließlich geht es bei einem Ehevertrag nicht nur um den Fall der Trennung.
Auch Erbschaftsansprüche können geregelt werden, damit nicht beispielsweise die Witwe das gemeinsame Haus verlassen muss, weil Kinder aus vorherigen Beziehungen ihren Erbteil fordern. Im Zweifelsfall sollte man sich juristisch beraten lassen.
Und wer nach dem Besuch beim Anwalt ein Abendessen zu zweit plant, kommt ganz schnell auch wieder auf romantische Gedanken.
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