Nach dem Ja-Wort kündigen, rat der Bund der Versicherten, denn viele Versicherungen werden nicht mehr gebraucht.
Brautleute denken an vieles, Hochzeitsplaner an alles, aber kaum jemand bezieht in die Hochzeitsplanung seine Versicherungspolicen ein. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) rät, spätestens nach der Rückkehr aus den Flitterwochen die Versicherungsordner zu durchforsten. So manche Police sei überflüssig und ihre Kündigung kann Geld einsparen, so der BdV. Diese „Akteneinsicht“ lohne sich auch für Paare, die ohne Trauschein Tisch und Bett miteinander teilen.
„Wenn beide Verträge haben, die gleiche Risiken absichern, ist einer überflüssig“, heißt es in einer Pressemitteilung. Betroffen sind davon ganz besonders Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen. „In diesen Fällen kann ein Vertrag gekündigt werden“. Für die Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Bei der Hausratversicherung gilt die reguläre Kündigungsfrist. Ändert sich der Name der Brautleute, müssen alle Policen angepasst werden. Überlegen sollte das Paar auch, ob es die Bezugsrechte bei Lebens- und Unfallversicherungen ändern möchte.
Nicht zu vergessen: Wurde in der Familie eine Aussteuerversicherung für Braut oder Bräutigam abgeschlossen? So ist vielleicht noch eine Finanzspritze für die Hochzeitsreise drin.
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