Seit 2009 ist das Standesamt nicht mehr zwangsläufig Voraussetzung für die kirchliche Trauung. Theoretisch.
Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Personenstandrechts zum 1. Januar 2009 die staatliche Eheschließung und die kirchliche Trauung rechtlich nebeneinander gestellt. Damit entfällt das Verbot der so genannten Voraustrauung, das für alle Religionsgemeinschaften galt. In der Praxis spielte dieses Verbot ohnehin keine Rolle und galt seit 1953 lediglich als Ordnungswidrigkeit.
De jure wäre es nun möglich, sich erst den Segen der Kirche zu holen und anschließend die Urkunde des Standesamtes. Doch sowohl die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands als auch die Katholische Bischofskonferenz haben sich dahingehend erklärt, die gängige Praxis beizubehalten. Die Zivilehe – so erklären beide Kirchen ähnlich lautend – schaffe einen verbindlichen Raum und Schutz. Für Paare, die sich 2009 oder später das Ja-Wort geben wollen, bleibt de facto alles wie bisher.
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